Das 1972 gegründete UNESCO-Welterbekomitee
mit Sitz in Paris nimmt jedes Jahr historisch einmalige
Kulturstätten in die Liste des Welterbes auf.
Das Komitee prüft, ob die von den einzelnen
Staaten vorgeschlagenen
Objekte die festgelegten Kriterien wie der 'Einzigartigkeit' oder der
'Integrität' erfüllen. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan
vorliegen.
Der Zweck eines Welterbes ist es, für die kommenden Generationen auf die in der
Welt einmaligen Natur- und Kulturwerte hinzuweisen und diese zu schützen.
Länder, die sich für die Liste bewerben und dort einen Platz erhalten,
verpflichten sich gleichzeitig ihr Welterbe zu schützen.
In Schweden sind das Zentralamt für Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit dem
Schwedischen Amt für Umweltschutz gemeinsam mit den Provinzialregierungen und
den Trägern der Verwaltung und Pflege des Welterbes dafür verantwortlich. Diese
Behörden sind auch für die Nominierung geeigneter Kultur- und Naturstätten für
die Weltkulturerbe-Kommission zuständig.
In Schweden gibt es 14 Objekte, die mit einem Eintrag in die
UNESCO-Liste des Welterbes bedacht wurden. Hier eine Liste des schwedischen
Weltkulturerbes.


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