
Seit dem 01. August 2017 brauchen Privatpersonen und Unternehmen zum
Fotografieren mit Hilfe von unbemannten Flugobjekten (unmanned aircraft vehicle
/ UAV) in Schweden keine Genehmigung mehr. Davor waren in Schweden Drohnen mit
Kameras verboten, da diese als Überwachungskameras einstuft wurden.
Die Kamera-Überwachungsregeln wurden am 1. August 2017 so geändert, dass nur
noch Behörden eine Erlaubnis zur Kameraüberwachung mit Drohnen benötigen. Am
20. Juni 2017 verabschiedete der schwedische Reichstag eine
Gesetzesänderung, die es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, ohne
Genehmigung der Provinzialverwaltung mit Drohnen (Multikoptern) zu
fotografieren. Die Änderung trat am 1. August 2017 in Kraft.
Für Einzelpersonen und Unternehmen, die mit Kameradrohnen fotografieren oder filmen, ist
stattdessen das Gesetz über personenbezogene Daten (PUL) zu beachten. Weitere
Informationen erhält man von der Datenschutzbehörde, der Aufsichtsbehörde für
das Gesetz über personenbezogene Daten. Behörden benötigen allerdings weiterhin
eine Genehmigung des Verwaltungsbezirks. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde
eine Person oder ein Unternehmen beauftragt, eine Örtlichkeit zu beaufsichtigen
/ zu fotografieren.
Die Genehmigungspflicht für Drohnen mit einem Abfluggewicht von weniger als 7 kg
(Kategorie 1) und Fliegen in Sichtweite wurde 2018 aufgehoben.
Drohnenflüge in Schweden werden nach fogenden Kriterien unterschieden:
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Kategorie 1: bis 7 kg, in Sichtweite
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Kategorie 2: 7-25 kg, in Sichtweite
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Kategorie 3: 25 - 150 kg, in Sichtweite
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Kategorie 4: außer Sichtweite
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Kategorie 5: Sondergenehmigungen
Genehmigungen beim Drohnenflug in Schweden sind erforderlich bei:
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Fliegen innerhalb der Kontrollzonen
von Flughäfen.
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Drohnen mit einem Gewicht von über 7 kg (Kategori 2 & 3).
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Alle Flüge außer Sichtweite des Piloten (Kategorie 4).
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Das Fliegen in sensiblen Bereichen wie Atomkraftwerken,
Justizvollzugsanstalten, Nationalparks oder militärischen Bereichen ist verboten.
Das Fliegen in diesen Gebieten (Kategorie 5) unterliegt besonderen Bedingungen und es wird
eine spezielle Genehmigung benötigt.
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Bei einigen Wasserstraßen von der schwedischen Schifffahrtsverwaltung (Sjöfartsverket).
Weiterhin muss man beim Fliegen mit Drohnen und Multikoptern in Schweden
folgendes beachten:
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Die Privatsphäre muss beachtet
und respektiert werden.
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Die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen ist gemäß Abschnitt 9 des
Gesetzes (2016: 319) über den Schutz geographischer Informationen verboten.
Für die Erteilung einer Genehmigung zur Veröffentlichung und Verbreitung von
Luftbildaufnahmen ist das schwedische Landesvermessungsamt (Landmäteriet)
zuständig. Um nicht versehentlich Material wie Bilder oder Videos mit
sensiblen Informationen zu verbreiten, muss eine Verbreitungserlaubnis
beantragt werden. Die Genehmigung ist kostenlos.
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Unbemannte Fluggeräte wie Drohnen und Multikopter dürfen nach der neuen
Drohnenverordnung
nicht näher als 5 km von einer
Landebahn oder näher als 1 km von einem Hubschrauberlandepunkt aus betrieben
werden. Wenn die Geschwindigkeit des unbemannten Luftfahrzeugs 90 km/h
nicht überschreitet und nicht näher als 5 km von irgendeinem Teil der
Startbahn des Flughafens entfernt ist, können Flüge ohne Freigabe
durchgeführt werden: in weniger als 10 Metern über dem Boden innerhalb der
Kontrollzone auf den Militärflughäfen Karlsborg, Linköping/Malmen,
Linköping/SAAB, Luleå/Kallax, Ronneby, Såtenäs, Uppsala, Vidsel, Visby,
Hagschult und Jokkmokk und in weniger als 50 Metern Höhe über dem Boden in
anderen Kontrollzonen. No Fly Zones
von schwedischen Flugplätzen werden
auf dieser
Karte mit roten und orangenen Flächen dargetellt. Die Karte gibt einen
Überblick über den schwedischen Luftraum, spiegelt allerdings nicht
vollständig die Vorschriften des Verkehrsministeriums wider, sondern dient
nur als Ergänzung zu den Flugverkehrsvorschriften des Zentralamts für
Transportwesen (TSFS 2017: 110). Es können jederzeit mehrere zusätzliche
Sperrgebiete eingerichtet werden, in denen Flugverbote für Drohnen
vorherrschen. Wann und wo diese Bereiche eingerichtet sind, kann man im
Luftfahrthandbuch (AIP) und in Notices to Airmen (NOTAM) nachlesen.
Ein Verstoß gegen die
Regeln kann zu Geld- oder Gefängnisstrafen für den Drohnenpiloten führen.
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Es darf nicht über Menschenansammlungen (Parks, Marktplätze oder Sport- und
Freizeitveranstaltungen) geflogen werden. Während des gesamten Fluges sollte
ein horizontaler Sicherheitsabstand zwischen dem unbemannten Luftfahrzeug
und Personen, Tieren vorhanden sein, so dass niemand verletzt und nichts
beschädigt werden kann.
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Die Drohne darf nur im Sichtflug geflogen werden (ohne
Zuhilfenahme von optischen Hilfsmitteln wie Ferngläsern) und muss innerhalb des
Betriebsbereichs der Drohne bzw. Multikopters liegen. Fliegen außer
der Sichtweite bedarf einer Genehmigung vom
Schwedischen Zentralamt für Transport (Transportstyrelsen).
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Die maximale Flughöhe im unkontrollierten
Luftraum über Grund oder Wasser beträgt 120 Meter.
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Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Flugsystem gemäß den Anweisungen
des Herstellers gewartet und dass der Systemstatus überprüft wird,
bevor ein Flug durchgeführt wird. Der Pilot muss mit dem Betrieb und der
Kontrolle des unbemannten Luftfahrzeugs vertraut sein und sich davon
überzeugen, dass der Flug sicher durchgeführt werden kann.
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Beim Fliegen im Dunkeln muss die Drohne mit einer Beleuchtung ausgestattet
sein, so dass die Position und Richtung der Drohne deutlich wahrgenommen
werden
kann.
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Seit dem 1. Februar 2018 ist in Schweden eine Drohnen-Kennzeichnung mit den
Kontaktdaten des Besitzers gesetzlich vorgeschrieben.
Anders als in Deutschland ist in Schweden eine Drohnenversicherung bei privater
Nutzung und einem Drohnengewicht bis 7 kg gesetzlich
nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, da eine
Standard-Haftpflichtversicherung in der Regel Schäden durch Drohnen und
Multikopter nicht abdeckt.
Preiswerte Drohnen-Haftpflichtversicherungen mit weltweiter Deckung ohne USA
werden von der DMO (Deutsche Modellsportorgansisation) angeboten.
Die hier aufgeführten Informationen zum Betreiben von Drohnen
in Schweden stammen größtenteils aus der
aktuellen Drohnenverordnung 2018 vom Schwedischen Zentralamt für Transport (Transportstyrelsen)
sowie aus diversen Gesetzestexten (2016-2018). Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue
Regeln
für Drohnenflüge.
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