Die am 1. Juli 1996 in Wien unterzeichnete zwischenstaatliche Erklärung schafft
die Voraussetzung für eine neue Regelung der Rechtschreibung im gesamten deutschen
Sprachraum. Die Neuregelung ist die erste systematische Bearbeitung des bis
dahin
gültigen Regelwerks von 1901/02. Die Neuregelung
der Rechtschreibung wurde am 1. August 1998 wirksam.
Am 1. August 2006 wurde in den Schulen eine reformierte Rechtschreibung
bundesweit eingeführt. Die deutschen Rechtschreibregeln sind
übersichtlicher und ein wenig leichter geworden, z. B. die Umwandlungen von ß in ss
entfällt (bisher: muß - müssen; neu: muss - müssen), die Silbentrennung wird
konsequent nach Sprechsilben vorgenommen, der Konflikt Groß- oder
Kleinschreibung wird in vielen Fällen zugunsten der Großschreibung gelöst
(bisher: radfahren, aber Auto fahren; neu: Rad fahren, Auto fahren).
Die neue Regelung konzentriert sich vor allem darauf, Verstöße gegen das
Stammprinzip zu beseitigen. Die Kultusminister der deutschen
Länder haben gemäß dem vereinbarten Zeitplan die Einführung der
Neuregelung in den Schulen vorgenommen. Die Neuregelung für die Rechtschreibung
ist in den Schulen und
staatlichen Behörden verbindlich. Firmen und Privatpersonen haben die freie
Wahl, wann und in welcher Form sie Veränderungen an ihrer Korrespondenz
vornehmen wollen. Eine Kurzübersicht über die durch die Neuregelung entstehenden
Veränderungen gibt es auf den folgenden Seiten. Der gesamte Text (auch die Erläuterung der Beispiele) folgt der Neuregelung der Rechtschreibung.